Sofortmaßnahmen nach Wasserschäden

  • Bei Leitungswasserschäden sämtliche Hauptwasserventile absperren
  • Sämtliche elektrischen Versorgungen schnellstmöglich abschalten und gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten schützen (Sicherungen an der Netzverteilung)
  • Eventuell vorhandene Notstromversorgung abschalten
  • Wasser abpumpen und in geeigneten Behältern zwischenlagern
  • Restwasser entfernen (Absaugen, Wischen, etc.)
  • Nasse oder durchfeuchtete Einrichtungsgegenstände (Möbel, Vorhänge, Bodenbeläge, etc.) entfernen
  • Vorhandene Kabelkanäle öffnen und warme Luft zum Zwecke der Trocknung einleiten
  • Bautrockner aufstellen und ständig kontrollieren.

Wichtig ist die Ermittlung der Ursache, ein Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik kann diese Ursache mithilfe geeigneter Maßnahmen wie bspw. einer Druckprobe, einer Sichtprobe (z. B. ist Wasser unter der Duschwanne etc.) erforschen. Eine mechanische Ermittlung (durch Aufschlagen der Wände) darf nur im Notfall getätigt werden, Folgeschäden (z. B. Zerstörung des Fliesenspiegels) werden durch die Versicherung nur begrenzt beglichen. Deshalb wird in vielen Fällen eine spezielle Leckagenortung durchgeführt um den Schaden genauer einzugrenzen und die Ursachensuche gezielter zu betreiben.

 
 
Schimmel in einem Raum

Dabei ist zu beachten, dass Feuchtigkeit in den sogenannten Unter-Estrichbereich eingedrungen sein kann. Dieser ist der Bereich zwischen der Betonplatte und dem Dämmmaterial (z. B. Polystyrol, vulgo, Styropor). Ist erst einmal dort Nässe eingedrungen, kann diese nur mit Hilfe von speziellen Druckaggregaten herausgepresst werden. Die nach oben in die Zimmerluft geleitete feuchte Luft wird durch geeignete Kondensationstrockner getrocknet und in den Kreislauf nach unten, den betroffenen Unter- Estrichbereich zugeleitet. Es entsteht ein Trocken-Feuchtluft-Kreislauf. Dieses Verfahren kann nur durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden, in aller Regel bezahlen Versicherungen diese anerkannte Maßnahme. Eine andere Methode ist die die sogenannte Adsorptionstrocknung, bei der Feuchtigkeit mit einem Silikatgel aufgenommen wird und über Schläuche in Form von feuchter Luft in den Außenbereich (über Fenster oder dgl.) abgeleitet wird. Eine seltenere, weil aufwendigere Methode ist die Mikrowellentrocknung. Hier werden hochdosierte Mikrowellenstrahlen auf das feuchte Medium (z. B. Gipswand) gerichtet. Die Trocknung geht sehr schnell vonstatten, erfordert aber speziell geschulte Mitarbeiter wegen der Strahlengefahr.

Wird ein Feuchteschaden nicht erkannt und behoben, droht versteckter Schimmelbefall unter Bodenbelägen mit ernsthaften gesundheitlichen und bautechnischen Schäden. Neben Schimmelpilzen können auf den feuchten Materialien auch Bakterien, u.a. Actionomyceten, wachsen, die ebenfalls zu Gesundheitsschäden führen können.

Daher ist es ratsam, einen Fachmann oder Sachverständigen für Schäden an Gebäuden zu beauftragen um Folgeschäden am Gebäude weitestgehend ausschließen zu können. Denn wenn die Folgeerscheinungen erst nach Monaten oder Jahren nach dem Wasserschaden auftreten (z. B. Echter Hausschwamm, Versalzung des Mauerwerkes) sind diese Kosten immens und werden meist von den Versicherungen, nach der Regulierung, als Folgeschaden abgewiesen.


Baufeuchte

 

Als Baufeuchte bezeichnet man die durch den Bauprozess in ein Bauwerk eingebrachte Feuchtigkeit.

 

Feuchtigkeit im Bauwerk entsteht vor allem durch die zwangsläufig nasse Verarbeitung von Baustoffen wie Beton, Putz, Mörtel, Estrich und Farbe.

Die Baustoffe können aber auch schon von Anfang an durch mangelhafte Lagerung oder Transport zu viel Feuchtigkeit enthalten.

Während oder nach der Bauphase kann bei schlechtem Schutz des Rohbaus auch Feuchtigkeit in Form von Regen oder Schnee in das Bauwerk eindringen. In einem frisch fertiggestellten Gebäude befinden sich circa 90 Liter Wasser pro Quadratmeter Wohnfläche.


Damit Feuchtigkeit und Schimmel im Keller erst gar nicht entsteht

 

§  Ausreichend heizen
Werden Räume nicht beheizt, kühlen die Wände und die Decken rasch aus. Auf den kalten Wänden setzt sich Kondenswasser ab – und es können Nässeschäden und Schimmel entstehen. Deshalb sollten auch im Keller zwischen 16 und 18 Grad Celsius herrschen. Gibt es keine Heizkörper, lohnt sich eine Installation – schließlich dient diese dem Erhalt der gesamten Baukonstruktion und nicht nur einer Wand. Eine Sanierung kann sehr teuer werden, deutlich teurer, als die Beheizung des Kellers. Weil warme Luft bekanntlich nach oben steigt, geht die Energie auch nicht verloren, da die Wärme in die darüber liegenden Geschosse strömt und so für das eigentliche Wohnen genutzt werden kann.

 

 

§  Richtig lüften
Auch durch das eigene Lüftungsverhalten kann Nässe und Feuchtigkeit vorgebeugt werden. In der Regel ist der Keller kälter als die oberen Räume und auch kälter – zumindest im Sommer – als die Außenluft. Sind die Kellerfester im Sommer geöffnet, kann sich deshalb Tauwasser bilden. Die heiße Sommerluft strömt in den kühlen Keller und kondensiert an den Wänden. Im Sommer sollte deshalb nur in der Nacht gelüftet werden, wenn es draußen kühler ist, als im Kellerraum. Richtig lüften kann feuchte Wände dauerhaft vorbeugen!

 

 

§  Frost abwehren und Rohrbruch vermeiden
Gefriert im Winter das Wasser in den Rohren, kann es zu einem Wasserrohrbruch kommen – ein häufiger Grund für feuchte und modrige Keller. Um dies zu verhindern, sollte in der kalten Jahreszeit die Leitungen entwässert werden. Zuerst den Zuwasser-Hahn im Keller abdrehen. Dann einen Eimer unter den geöffneten Entlüftungshahn stellen und den Außenhahn öffnen. Das Wasser läuft heraus, die Leitungen sind nun leer und ein evtl. Frieren und anschließendes Platzen der Wasserleitungen wird verhindert.

 

 

§  Luftfeuchtigkeit kontrollieren
Ist die Temperatur im Keller niedrig, aber die Luftfeuchtigkeit hoch, hat Moder und Schimmel leichtes Spiel. Die Luftfeuchtigkeit sollte nicht über 65 % liegen, weil sich sonst rasch Tauwasser bildet. Mit unserem Profi Thermohygrometer kann die Luftfeuchtigkeit regelmäßig kontrolliert werden.

 


Wasserschaden

Wer übernimmt die Kosten und wie verhalten Sie sich richtig

 

 

Ein geplatztes Heizungsrohr, ein un­dichter Ab­lauf in der Ge­schirr­spül­ma­schine, oder eine falsch an­ge­schlossene Wasch­maschine – ein Wasser­schaden kann schnell ent­stehen. Doku­men­tieren Sie Schäden am besten früh­zeitig und um­fassend, damit Ihre Hausratversicherung sich vom be­schä­digten Hausrat und die Wohn­gebäude­ver­siche­rung von den betrof­fenen Gebäude­teilen ein Bild machen kann. 

 


Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt welchen Schaden? 

 

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadenfällen in Deutschland.

Jeden Tag werden rund 3.000 Wasserschäden bei den Versicherern gemeldet. Ursachen und Wirkungen fallen ganz unterschiedlich aus.

Mal ist es ein geplatztes Heizungsrohr, das den Hobbyraum unter Wasser setzt, mal ein Platzregen, der den Keller in einen Swimmingpool verwandelt. Bei den Schadenfällen kommt es immer auf die genauen Umstände an, ob eine Versicherung den Wasserschaden ersetzt. Und welche Versicherung leistet, ist davon abhängig, wie und wo der Schaden entstand.

 

Grundsätzlich gilt: 

  • Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners.
  • Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
  • Hat ein Nachbar den Wasserschaden verursacht, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten.

Das zahlt die Hausratversicherung:

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die am Mobiliar sowie anderen beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung entstehen.

Doch nicht alle denkbaren Umstände und Risiken sind abgedeckt. Die Wasserschäden müssen in einem direkten Zusammenhang mit folgenden Installationen stehen:

  • Rohre für Trink- und Abwasser
  • Leitungssystem in Haus und Wohnung
  • Angeschlossene Schläuche von Waschmaschine, Geschirrspülmaschine etc.
  • Warmwasser- und Dampfheizungsanlage
  • Klima-, Solar- und Wärmepumpenheizungen
  • Berieselungs- und Sprinkleranlagen

Ein Wasserschaden ist durch die Hausratversicherung versichert, wenn er durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstand. Die Ursachen dafür können vielfältig sein. Der eigentliche Versicherungsfall ist aber nicht das Austreten an sich, sondern die Einwirkungen des Wassers auf den Hausrat am Schadenort. Der Versicherungsschutz erstreckt sich also auch auf solche Fälle, bei denen Leitungswasser von außen in die Wohnung eindringt und einen Wasserschaden am Hausrat bewirkt.

Folgende Wasserschäden sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten:

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch aufsteigendes Grundwasser
  • Schäden durch Rückstau in der Kanalisation
  • Schäden, wenn Wasser aus einem Aquarium ausläuft
  • Schäden, wenn Wasser aus einem Wasserbett ausläuft

 


Das zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Wird die Immobilie selbst vom Wasserschaden betroffen, deckt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparatur und Instandsetzung ab. Das umfasst insbesondere Schäden, die am Gebäude oder dessen fest verbundener Bestandteile durch den Wasseraustritt aus Sanitär- und Heizungsanlagen entstehen.

Einen Wasserschaden in einem unbewohnten Haus oder einer wenig genutzten Wohnung übernehmen die Versicherer nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Generell nicht versichert sind leerstehende Gebäude. Das sind solche Gebäude, die entweder gerade gebaut und noch nicht bezugsfertig sind oder die wegen großer Umbau-Maßnahmen ausgeräumt wurden und momentan nicht bewohnt werden können.

Bei längerer Abwesenheit gilt: Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind. Das gilt sowohl für Ihre eigenen vier Wände, wenn Sie beispielsweise in einen mehrwöchigen Urlaub fahren, als auch für Gartenlauben und Ferienhäuser, die von Ihnen nur selten genutzt werden. Eine Voraussetzung dafür, dass ein Wasserschaden durch die Versicherung reguliert wird, ist die regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen.

 


Das zahlt die Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Hat Ihr Nachbar über Ihnen einen Wasserschaden und wirkt sich dieser auf Ihre Wohnung aus, dann muss er Ihnen Schadenersatz leisten. Besitzt der Nachbar eine Privat-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die Zahlung Ihrer Kosten, seinen eigenen Schaden ersetzt die Haftpflicht­ver­sicherung aber nicht. 

 


Elemen­tar­scha­den­ver­si­che­rung: Zusatz­schutz gegen Elemen­tar­schäden

Auch als Naturereignis kann Wasser eine zerstörerische Kraft entwickeln. Bei dem Rekordhochwasser im Juni 2013 waren zehntausende Haushalte betroffen. Allein in Deutschland wurden den Versicherern mehr als 180.000 Schadenfälle gemeldet. Kostenfaktor: knapp 2 Milliarden Euro. Die Bundes­regierung bezifferte später den Gesamtschaden auf rund 6,7 Milliarden Euro.

Führt eine Überschwemmung dazu, dass der Keller voller Wasser läuft, zahlen weder Gebäude- noch Hausratversicherung für diesen Wasserschaden. Für solch einen extremen Schadenfall ist eine spezielle Zusatz-Versicherung notwendig: die Elementarschadenversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel nach einer Überschwemmung oder Starkregen die Reparaturkosten im und am Haus, zahlt die Sanierung des Gebäudes oder erstattet den Wiederbeschaffungspreis für zerstörtes Hab und Gut.

Mit der Elementarschadenversicherung können Sie sich gegen zahlreiche Naturereignisse absichern:

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen
  • Rückstau